Am 25. Juli 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung einer neuen europäischen Kontenpfändung. Der Vorschlag zielt auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Vollziehung von Forderungen in Zivil-und Handelssachen. Dieses Instrument soll verhindern, dass Schuldner über ihr Vermögen während der Zeit vom Beginn des Verfahrens in einem Mitgliedstaat bis die Vollstreckung des Urteils in einem anderen Mitgliedstaat frei verfügen.
Das Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung einführt ein einheitliches Verfahren in die ganze EU, das eine Alternative zu den jeweiligen existierenden nationalen Systeme für Vollzugssicherung. Die Verordnung wird nur für grenzüberschreitende Sachverhälte gelten und das Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung wird in einer ex parte Verfahren erteilt werden. Das Rechtsinstrument bietet eine gemeinsame Regelung über die Zuständigkeit, Bedingungen und Verfahren für die Erteilung eines Beschlusses; eine angeordnete Offenlegung in Bezug auf Bankkonten; wie es von den nationalen Gerichten und Behörden durchgesetzt werden soll; und Rechtsmittel des Schuldners und andere Elemente des Beklagtenschutzes.