Änderung des Gesetzes über das Handelsregister

Tyrgovski_registyr

Eine Änderung des Gesetzes über das Handelsregister in Kraft vom 01.01.2012 wurde im Staatsanzeiger 34 von 29.04.2011 verkündet. Problematisch ist die vorgesehene Beschränkung der Zugang auf die Datei über den Kaufmann (samt allen Unterlagen, auf die alle Registrierungen bestehen ), der nur nach einer Identifizierung Verfahren möglich sein wird, vorbehaltlich weiterer Spezifikationen in der Verordnung des Ministerrates. Positive Änderungen sind die ermäßigte Gebühr für die elektronische Einreichung von Anträgen sowie die vorgesehene Verfahren für Anweisungen zur Ergänzung der unvollständigen Anträgen, anstatt die jetzt geltende direkte Ablehnung des Antrags in solchen Fällen.