Artikel von B. Musseva über das rechtliche Interesse beim Exequaturverfahren

savremenno-pravo

Die letzte Ausgabe der Zeitschrift “Savremenno pravo” enthält einen Artikel von Boriana Musseva, der an dem rechtlichen Interesse bei der Exequaturverfahren gewidmet ist. Das Ziel dieses Artikels ist es, den Kreis der Personen zu bestimmen, die berechtigt sind, die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils gemäß den europäischen und den nationalen bulgarischen Recht zu verlangen. Der Beitrag argumentiert, dass ein funktionaler Ansatz für die Bestimmung der interessierte Partei zu beachten ist. Er basiert auf dem Vorschlag, dass die Gerichte im Vollstreckungsstaat nicht ihr nationales Recht anwenden dürfen, um zu definieren, wer berechtigt ist, Exequatur der ausländischen Entscheidung zu suchen. Sie müssen das Interesse des Klägers nach dem Recht des Herkunftstaates beurteilen. Die Wirkung des ausländischen Urteils und der rechtlichen Beziehung sollte entscheidend sein. Dabei wird der Kreis der “Betroffenen” nicht auf die in den ursprünglichen Prozess beteiligt begrenzt. Die Gerichte im Vollstreckungsstaat sollen flexibel handeln, um diese Anforderung zu erfüllen.