Neue elektronische Plattform des Gerichtshofs der Europäischen Union

curia-ecran

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt eine Anwendung namens „e-Curia“ zur Verfügung, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke auf ausschließlich elektronischem Weg einzureichen und entgegenzunehmen. Künftig können alle Verfahrensschriftstücke mit den Kanzleien der Gerichte auf elektronischem Weg über eine sichere Verbindung ausgetauscht werden. Die Anwälte und die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten sowie der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die diese Anwendung nutzen, brauchen die Verfahrensschriftstücke nicht mehr in Papierform zu übermitteln und sind vom Erfordernis der Vorlage beglaubigter Abschriften der Schriftstücke befreit. Um e-Curia nutzen zu können, muss die Eröffnung eines Zugangskontos beantragt werden; daran interessierte Personen finden das erforderliche Formular unter https://curia.europa.eu/e-Curia.