Am Ende des Jahres 2010 im Staatsanzeiger wurde eine Änderung des Gesetzes über die Zahlungsdienste und die Zahlungssysteme (GZZ)) verkündet, die am 30. April 2011 in Kraft tritt. Die Änderung umsetzt die neue E-Geld-Richtlinie (Richtlinie 2009/110/EG), die in einer revolutionären Art und Weise das Konzept und die Regulierung von E-Geld ausstellenden Instituten in ganz Europa reformiert. Ferner, das neue Gesetz umsetzt die Änderungen von der Abrechnungen Richtlinie (Richtlinie 98/26/EG), die durch der Richtlinie 2009/44/EC eingeführ wurden und schafft somit vollständige Harmonisierung der bulgarischen Gesetzgebung im Bereich Zahlungsdienste mit dem rechtlichen Rahmen der Europäischen Union.
Die Reform betrifft auch das Gesetz über die Finanzsicherheiten, so dass diese spezifische Form von Sicherheiten zu Finanzinstituten, die vom 30. Juni (Datum des Inkrafttretens der Änderung) können ihre Forderungen gegenüber Kunden in einer erleichterte Art und Weise pfänden. Diese neue Regelung bietet der Finanzinstituten einen vorteilhaften Zugang zu externer Finanzierung durch die Verringerung der Transaktionskosten für die Bereitstellung und Abschottung von einer Sicherheit.