Am Ende vom April 2013 die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (COM (2013)228) vorgelegt.
Der Vorschlag gilt für öffentliche Urkunden, die von mitgliedstaatlichen Behörden ausgestellt werden und Beweiskraft haben in Bezug auf Geburt, Tod, Name, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Abstammung, Adoption, Wohnsitz, Unionsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit, Grundeigentum, Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis, Rechte des geistigen Eigentums sowie Vorstrafenfreiheit. Privatschriftliche Urkunden und von Drittstaatsbehörden ausgestellte Urkunden sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Dieser Vorschlag sieht klare allgemeingültige Vorschriften zur Befreiung bestimmter öffentlicher Urkunden von der Legalisation oder einer ähnlichen Förmlichkeit (Apostille) vor sowie die Vereinfachung sonstiger Formalitäten im Zusammenhang mit der Annahme beglaubigter Kopien und Übersetzungen in anderen Mitgliedstaaten. Um die Echtheit öffentlicher Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, soll auf der Grundlage des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI), das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 eingerichtet wurde, ein effektives, sicheres System für die Verwaltungszusammenarbeit eingeführt werden. Das IMI enthält eine Funktion für die Speicherung von Mustern öffentlicher Urkunden, die im Binnenmarkt verwendet werden. Diese Funktion kann für eine erste Überprüfung unbekannter Urkunden genutzt werden.
Vorgesehen sind außerdem mehrsprachige EU-Formulare zu Geburt, Tod, Eheschließung, eingetragener Partnerschaft sowie Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten weitere Formulare für öffentliche Urkunden in Bezug auf Namen, Abstammung, Adoption, Wohnsitz, Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit, Grundeigentum, Rechte des geistigen Eigentums sowie Vorstrafenfreiheit eingeführt werden, um den Übersetzungsaufwand für Unionsbürger und Unternehmen weiter zu verringern. Die Verwendung der mehrsprachigen EU-Formulare sollte nicht verbindlich sein, aber wenn sie verwendet werden, sollten sie die gleiche Beweiskraft entfalten wie vergleichbare von den mitgliedstaatlichen Behörden ausgestellte öffentliche Urkunden.