Am 28. August 2014 wurde Verordnung (EU) Nr. 912/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Verantwortung bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch internationale Übereinkünfte eingesetzt wurden, bei denen die Europäische Union Vertragspartei ist, im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese Verordnung ist ein notwendiger Bestandteil der gemeinsamen EU-Investitionspolitik. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehören ausländische Direktinvestitionen zu den unter die gemeinsame Handelspolitik fallenden Bereichen. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union die ausschließliche Zuständigkeit für die gemeinsame Handelspolitik und kann Partei internationaler Übereinkünfte mit Bestimmungen über ausländische Direktinvestitionen sein.
Fast alle Übereinkünfte mit Bestimmungen zum Investitionsschutz sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten („Investor-Staat-Streitigkeiten“) vor. Es gibt derzeit 3000 bilateralen Investitionsübereinkünfte in Kraft weltweit, davon mehr als 1400 von EU-Mitgliedstaaten. In überwiegender Mehrheit von ihnen sind die ISDS, als einen notwendigen Durchsetzungsmechanismus für die Investitionen in Drittländern.
Die EU verhandelt Investitionsschutz und ISDS in einer Reihe von Übereinkünften und ist bereits Vertragspartei des Energiecharta-Vertrags, der Investitionsschutz und ISDS bietet. Als Teil der Investitionspolitik will die EU umfangreiche Verbesserungen an den bereits bestehenden Investor-to-State-Streitbeilegungsverfahren durch die Forderung erhöhte Transparenz, Rechenschaftspflicht und Berechenbarkeit implementieren. In den Übereinkünfte, die EU schließt, werden Transparenzverpflichtungen aufgenommen: alle Unterlagen und Anhörungen sollen öffentlich sind und Vorschriften gegen den Missbrauch des Systems und solche die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter gewährleisten, werden eingeführt.
Obwohl die Verordnung am 17. September in Kraft tritt, werden ihre Regeln nur dann angewendet werden, wenn tatsächliche Investor-Staat-Streitigkeiten nach EU-Abkommen mit einer ISDS Mechanismus entstehen.